Licht

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und Arbeitsplätze, Ersatzbeleuchtung, Notbeleuchtung

Ob Ersatzbeleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Sicherheitsbeleuchtung hat viele Namen und Funktionen. Ebenso komplex sind die damit verbundenen Normen und Anforderungen.

Die Notbeleuchtung beschreibt ein zweites Beleuchtungssystem mit eigener Sicherheitsstromversorgung, das im Notfall greift. Es sorgt dafür, dass alle Bereiche im Gebäude im Ernstfall gefahrlos verlassen werden können. Vorgeschrieben sind Not- und Sicherheitsbeleuchtungen in Arbeits- und Versammlungsstätten, Beherbergungsbetrieben und auf Flucht- und Rettungswegen.

Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, kurz USV, ist für die Funktion der Systeme zwingend erforderlich. Dafür wird der Strom dezentral über einzelne Batterien in den Leuchten bezogen, oder über ein zweites Stromversorgungssystem gestützt. Man unterscheidet bei der Notbeleuchtung grundsätzlich zwischen Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtungen.

Notbeleuchtungen unterliegen den Vorschriften des DIN EN 1838 Standards, welcher die Funktionsfähigkeit garantiert. Vorgeschrieben ist eine Notbeleuchtung dann, wenn es sich um große, unübersichtliche Gebäude(komplexe) oder Anlagen handelt, die eine Vielzahl von Menschen aufnehmen können oder wenn durch Lichtmangel Gefahrensituationen entstehen können.

Sicherheitsbeleuchtungen erfüllen den Zweck, ein Gebäude oder Gelände im Ernstfall so schnell wie möglich verlassen zu können. Innerhalb von 15 Sekunden nach dem Beleuchtungsausfall muss die Sicherheitsbeleuchtung eine Lichtleistung von 100 % erreicht haben und weitere Lichttechnische Vorgaben erfüllen.

Für ein vollständiges Sicherheitsleitsystem sollten sogenannte Rettungszeichenleuchten angebracht werden. Diese sind mit grün-weißen Piktogrammen bezeichnet und weisen beispielweise zum nächsten Notausgang.

Die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswägen beleuchtet zum einen den zu benutzenden Weg, zeigt den Weg zum nächsten Ausgang und macht gleichzeitig auf Hindernisse oder Niveauunterschiede aufmerksam. Zudem kennzeichnet sie Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Stellen und Meldeeinrichtungen.

Hierunter fällt auch die Antipanikbeleuchtung, diese soll bei einem Beleuchtungsausfall die Massenpanik in Versammlungsstätten verhindern. Sie sorgt für ausreichende Sehbedingungen, um Flucht- und Rettungswege zu erreichen. Installiert werden muss eine solche Beleuchtung, wenn in Hallen Fluchtwege nicht eindeutig definiert sind oder die gesamte Fläche als Fluchtweg genutzt werden kann.

Ersatzbeleuchtungen ermöglichen es, bei einem Netzausfall notwendige Arbeiten noch eine gewisse Zeit durchführen zu können. Natürlich nur, wenn keine Gefahr für die Arbeitenden besteht. Vorgeschrieben ist eine Ersatzbeleuchtung beispielweise in Überwachungsanlagen, Kommandoräumen, Sicherheitsorganen von Industrieanlagen oder Operationssälen in Krankenhäusern.

Unabhängig von der Art der Notbeleuchtung, sind die gegebenen Vorschriften einzuhalten und die Systeme zusätzlich einer regelmäßigen Prüfung und Wartung zu unterziehen. Alles mit dem Ziel, eine ständige Betriebsbereitschaft der Beleuchtungsanlage sicherzustellen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Elektroengineering, für große und für kleine Projekte, konzipieren wir die Notbeleuchtung Ihres Gebäudes oder Ihrer Anlage nicht nur unter Einhaltung der gesetzlichen Standards, sondern gehen auch auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Mit Wenninger können Sie auf einen Fachpartner vertrauen, der Ihnen mit einer umfassenden Sicherheitsbeleuchtung eine passende Lösung für Ihr Gebäude bietet.