Sprachalarmanlagen nach der DIN VDE 0833 Teil 4
Sprachalarmanlagen sind ein wichtiger Bestandteil von Brandmeldeanlagen: Für Objekte, bei denen im Falle eines Brandes mit hoher Personengefährdung zu rechnen ist, sind Sprachalarmanlagen Vorschrift – wie etwa in Verkaufs- und Versammlungsstätten oder Hochhäusern. Im Falle eines Brandes lassen sich damit schnell und direkt Informationen an Bewohner, Beschäftigte oder Besucher weitergeben.
Im Falle eines Brandes sorgt eine Sprachalarmanlage für die Sprachalarmierung mit Durchsagen über Lautsprecher. So können akustische Informationen über einen anstehenden Alarm weitergegeben werden. Besonders für betriebs- und ortsfremde Personen kann dies sehr wichtig sein. Sprachalarmanlagen sind immer individuell an vorhandene Räume und deren Akustik angepasst.
Das Einsatzgebiet solcher Anlagen ist vielfältig, es handelt sich jedoch oft um große Gebäude, in denen eine Vielzahl von Personen Platz findet. Dank einer Sprachalarmanlage kann ein Gebäude in Notsituationen schnell und geordnet verlassen werden. Eine Sprachalarmanlage kann automatisch oder manuell durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst werden.
Die Sensorik der zugehörigen Brandmeldeanlage detektiert einen Brand und löst so ein Signal aus. Infolgedessen ermöglich die Sprachalarmanlage eine gezielte Informationsverbreitung mit konkreten Verhaltensanweisungen für die betroffenen Personen. So wird die Wahrnehmungszeit verkürzt und eine (Massen)Panik kann verhindert werden. Mit einer geordneten Evakuierung können schnell alle Personen im Gebäude gesichert werden.
Eine Sprachalarmanlage ist stets an eine Notstromversorgung angeschlossen, um auch bei Stromausfall einen uneingeschränkten Betrieb zu ermöglichen. Texte für den Alarmfall sind abgespeichert, und werden im Notfall automatisch abgerufen. Jedoch muss auch mindestens ein Notfallmikrofon für Durchsagen der Feuerwehr verbaut sein.
Der Einbau einer Sprachalarmanlage bietet viele Vorteile. Zum einen wird die Reaktionszeit der gefährdeten Personen enorm reduziert, und zum anderen können auch mehrsprachige Notfalldurchsagen getätigt werden. Die Durchsage eindeutiger Anweisungen zu den nächsten Handlungsschritten ermöglich zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen. Vielmehr können Fehl- bzw. Falschalarme gezielt widerrufen werden. Im Gegensatz zu Sirenen bietet eine Sprachalarmanlage die Möglichkeit, gezielte Informationen weiterzugeben, die eindeutig zu verstehen sind.
Da eine Sprachalarmanlage Leben retten kann, sind die Anforderungen an die Sprachqualität der Durchsagen enorm hoch. Brandfalldurchsagen müssen in jedem Fall kurz, klar und verständlich sein. Eine solche Anlage stellt komplexe Anforderungen an die Sprachverständlichkeit – vor allem bei mehrsprachigen Durchsagen.
Der heutige Baustil vieler Gebäude hat oft ungünstige raumakustische Bedingungen zur Folge. Daher müssen vorher Messungen zur Raumakustik durchgeführt werden. Unter anderem müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden: Es muss Rücksicht auf den Störgeräuschpegel im Alarmierungsfall, zum Beispiel eine Menschenmenge, genommen werden. Vielmehr muss auch der Direktschallpegel der Sprachalarmanlage selbst beachtet werden. Auch der Nachhallpegel des Alarmierungsbereichs muss miteinbezogen werden. Zuletzt sind auch die Einstellungen der Anlage selbst nicht zu vernachlässigen.
Eine Inbetriebnahme erfolgt, nachdem eine Sprachalarmanlage von einem Sachverständigen abgenommen wurde. Dieser prüft und protokolliert die Grundfunktionen und das auf das Objekt bezogene Brandschutzkonzept vor Ort. Geprüft werden hierbei unter anderem die Sprechstellen, die Zentraleinheit, die Lautsprecher und der Schalldruck.
Wenninger plant und installiert Sprachalarmanlagen nach der DIN VDE 0833 Teil 4. Als zertifizierter Facherrichter für Brandmelde- und Sprachmeldeanlagen nach DIN 14675 bieten wir Ihnen dafür sichere und effiziente Lösungen.